- Selbstzahler
- Über die privaten Krankenkassen
- Pflegekasse
- je nach Zielsetzung kann eine Kostenübernahme nach §35a oder §27(3) des Kinder- und Jugendhilfegesetzes erfolgen
- Das persönliche Budget steht behinderten Menschen zur Verfügung
- Im Einzelfall können Kosten von Versorgungsamt übernommen werden
Bei Fragen zur Finanzierung helfen wir Ihnen gerne weiter. Sprechen Sie uns einfach an.